Energieausweis
Ein Energieausweis enthält zahlreiche energietechnisch relevante Kennzahlen eines Gebäudes. Sie benötigen verpflichtend einen Energieausweis bei:
- behördlichen Bauverfahren (Neubau, umfassende Sanierung, Zu- und Umbau)
- Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohnungen oder Gebäuden
- diversen Förderungen (z.B. Kärntner Wohnbauförderung, Sanierungsförderung,…)
- Bestandsgebäuden die von Behörden genutzt werden
Innovative Verfahren
Zur Berechnung von Energieausweisen setzen wir eine Reihe von innovativen Verfahren ein und können so höchste Qualität zu besten Preisen anbieten:
- 3D Geometrieerfassung
- photogrammetrische Verfahren zur effizienten Aufnahme von Bestandsgebäuden
- automatisierte Verschattungsberechnung
- CAD-Schnittstellen
Zusatzleistungen
Insbesondere bei behördlichen Bauverfahren oder Förderungsansuchen sind in manchen Fällen ergänzend zum Energieausweis noch weitere Unterlagen erforderlich:
- Nachweis zur Beurteilung der Sommertauglichkeit (ÖNORM B8110-3)
- Nachweis bauökologischer Kennwerte (z.B. OI3-Index)
- Sanierungskonzepte (OIB-RL6/2015)
- detaillierte Wärmebrückenberechnung (ÖNORM EN ISO 10211-1 bzw. 2) (ÖÖÖNORM EN ISO 10211-1 bzw. 2)
- detaillierte Verschattungsberechnung (ÖNORM B8110-6)